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Aktion Grundgesetz
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Kampagne der Aktion Mensch zur Einführung eines Gleichstellungs- und Antidiskrimierungsgesetz.
Kampagne der Aktion Mensch zur Einführung eines Gleichstellungs- und Antidiskrimierungsgesetz. Im Grundgesetz steht es schon seit 1994: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" (Art.3 Abs.3 GG). Aber die Verankerung des Benachteiligungsverbots in der Verfassung ist nur der erste Schritt. Jetzt muss dieser Verfassungsanspruch Wirklichkeit werden im Alltag der behinderten Menschen - und zwar in moralischer, ethischer, aber auch rechtlicher Hinsicht. Um dies zu erreichen haben die Initiatoren der Aktion Grundgesetz eine groß angelegte Aufklärungskampagne gestartet. Mit mehr als 180 überregionalen Projekten, Plakataktionen, Werbespots, Anzeigen, Fachtagungen und Politikerdiskussionen. Der große Erfolg der "ersten Runde" hat die Aktion Mensch bestärkt: noch in diesem Jahr wird die Aktion Grundgesetz fortgeführt.


